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Zum Anwaltshonorar bei Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen – Anmerkungen zu OGH 7 Ob 25/24p, 7 Ob 45/24d und 7 Ob 52/24h

KorrespondenzRA Hon.-Prof. Dr. Clemens ThieleJBl 2025, 271 Heft 4 v. 5.5.2025

A. Ausgangsfälle

Die insgesamt drei Entscheidungen – ein Beschluss und zwei Urteile – des für Versicherungsrecht zuständigen Fachsenats des OGH verdienen aufgrund ihrer Grundsätzlichkeit, Tragweite und praktischen Bedeutung für die Kostenersatzleistungen von Rechtsschutzversicherungen gegenüber ihren Prämienzahlern eine nähere Betrachtung.

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