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Keine Ausdehnung der Anlassfallwirkung (Art 139 Abs 6 S 2 B-VG) auf den später eingeklagten verbleibenden Betrag, wenn im Anlassprozess nur ein Teilbetrag eingeklagt wird

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2025, 243 Heft 4 v. 5.5.2025

§ 879 Abs 1 ABGB, Art 139 B-VG, § 411 ZPO

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