Zehn Jahre nach der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform lassen sich einige Aspekte ausmachen, die das Verhältnis zwischen der Verfassungsgerichtsbarkeit und den Verwaltungsgerichten erster Instanz prägen. Die bedeutendsten Zusammenhänge, die im folgenden Beitrag näher erläutert werden, sind erstens die Prüfung von Bestimmungen zu Organisation, Verfahren und Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte in Verfahren nach Art 140 B-VG, zweitens der Antrieb, den Verwaltungsgerichte als Antragsteller in Verordnungsprüfungsverfahren nach Art 139 B-VG für die Rechtsbereinigung und Rechtsklärung geben, und drittens die Beteiligung der Verwaltungsgerichte erster Instanz in Verfahren nach Art 144 B-VG. In einer Gesamtbetrachtung trägt die Rechtsprechung des VfGH wesentlich zur Stärkung der rechtsstaatlichen Funktion der Verwaltungsgerichte bei. Dieser Beitrag wird in hohem Maße durch den judikativen Dialog zwischen den Verwaltungsgerichten und dem Verfassungsgerichtshof gefördert.