vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beginn und Ende eines Ermittlungsverfahrens und (fehlendes) Recht auf Akteneinsicht bei einem Vorgehen nach § 35c StAG

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Ass. Mag. Bianca Maria EgarterJBl 2025, 127 Heft 2 v. 5.3.2025

§ 35c StAG, § 1 Abs 2 StPO, § 91 Abs 2 StPO, § 151 Z 1 StPO, § 190 StPO, § 197a StPO, § 197b StPO, § 197c StPO

Das Strafverfahren beginnt, sobald Kriminalpolizei (und nicht etwa die Sicherheitspolizei) oder StA zur Aufklärung eines Anfangsverdachts nach den Bestimmungen des zweiten Teils der StPO (gegen eine bekannte oder unbekannte Person) ermitteln.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!