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Zustellung per E-Mail

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2025, 64 Heft 1 v. 3.2.2025

§ 2 Z 5 ZustG

Wurde die E-Mail-Adresse des anwaltlichen Rechtsvertreters der Revisionswerber bereits in mehreren Eingaben im Briefkopf angeführt und wurde darüber hinaus von dieser E-Mail-Adresse aus ein Schreiben an das VwG übermittelt, war eine Zustellung der Niederschrift (gemäß § 29 Abs 2a VwGVG) per E-Mail an die betreffende elektronische Zustelladresse (§ 2 Z 5 ZustG) grundsätzlich zulässig.

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