vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gefahrenbremsung durch grundloses Betätigen des Zugnotstopps als außergewöhnliche Betriebsgefahr

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2025, 50 Heft 1 v. 3.2.2025

§ 9 EKHG

Die Beurteilung, dass die durch ein grundloses Betätigen des Zugnotstopps in einer U-Bahnstation ausgelöste plötzliche „Gefahrenbremsung“ zwischen zwei U-Bahnstationen, die auch zum Sturz mehrerer Personen führte, eine außergewöhnliche Betriebsgefahr begründet, ist nicht korrekturbedürftig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!