Die Erben haben das Recht, die Verlassenschaft und damit das Eigentum an den zur Verlassenschaft zugehörigen Sachen zu erwerben. Dieser Eigentumserwerb erfolgt in aller Regel nach Abschluss eines Verlassenschaftsverfahrens durch die Einantwortung der Verlassenschaft vom Verlassenschaftsgericht. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welche Voraussetzungen für den Eigentumserwerb der Erben erfüllt werden müssen. Dabei wird eine lang etablierte hM kritisch hinterfragt und ein eigener Lösungsansatz geboten.