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Erlöschen der Zulassung zum Studium bei Nichtbestehen der letzten zulässigen Prüfungswiederholung

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2017, 610 Heft 9 v. 1.9.2017

§ 63 Abs 7 UG, § 66 Abs 4 UG

Der Begriff „dieses Studium“ in § 63 Abs 7 UG ist in einem materiellen Sinn zu verstehen. Mit „diesem Studium“ ist ein bestimmtes Studium gemeint und zwar ungeachtet der konkreten Form, in der dieses in der Vergangenheit oder gegenwärtig angeboten wurde bzw wird (Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium).

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