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Haushaltsversicherung: Leistungsfreiheit bei bloß zugezogener (und nicht versperrter) Eingangstür

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 201 Heft 3 v. 1.3.2017

§ 6 VersVG, Art 4.1. ABH

Zur Erfüllung der Obliegenheit nach Art 4.1. ABH (Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung), beim Verlassen der Versicherungsräumlichkeiten diese zu versperren, reicht es nicht aus, eine Haus- oder Wohnungseingangstür mit einem Knauf auf der Außenseite bloß zuzuziehen. Vielmehr ist die aktive Betätigung des Schließmechanismus erforderlich.

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