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Keine Anrechnung des durch Verletzung der Unterhaltspflicht erzwungenen Eigeneinkommens des Kindes

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Ass. Mag. Thomas LinimayerJBl 2017, 727 Heft 11 v. 1.11.2017

§ 231 ABGB

Das Eigeneinkommen eines unterhaltsberechtigten Kindes ist auf dessen Unterhaltsanspruch nicht anzurechnen, wenn sich die Notwendigkeit einer Erwerbstätigkeit aus der Tatsache ergibt, dass der Unterhaltsschuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommt und sich das Kind auf diesen Umstand beruft.

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