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Keine Gefährdungshaftung des Emittenten von Aktienzertifikaten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2015, 785 Heft 12 v. 1.12.2015

ABGB § 1306, ABGB § 1315, BörseG § 48a, BörseG § 48d, BörseG § 81a

Aktienzertifikate sind schuldrechtliche Instrumente, die Aktien vertreten, um zum einen deren Handelbarkeit sicherzustellen und zum anderen den Zertifikatsinhabern die gesellschaftsrechtliche Rechtsstellung zu gewähren.

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