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Keine Anwendbarkeit des EuGVÜ bei Wohnsitz beider Parteien des Rechtsstreits im Inland

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 603 Heft 9 v. 20.9.2000

Art 2, 5 Z 2 und Art 52 EuGVÜ; § 66 JN:

Die Zuständigkeitsbestimmungen des EuGVÜ finden keine Anwendung bei Rechtsstreitigkeiten, die vor den Gerichten eines Vertragsstaates anhängig sind und ausschließlich Personen betreffen, die in diesem Staat ihren Wohnsitz haben.

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