vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung einer Gemeinde für culpa in contrahendo

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 522 Heft 8 v. 1.8.1995

ABGB § 867, ABGB § 1002, ABGB § 1003, ABGB § 1004, oöGemO § 43

Eine durch einen erforderlichen Gemeinderatsbeschluß nicht gedeckte Willenserklärung des Bürgermeisters bindet mangels der hiefür notwendigen Vertretungsbefugnis grundsätzlich die Gemeinde nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!