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Gesellschaftsstatut - Fremde Eingriffsnormen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 416 Heft 6 v. 1.6.1994

IPRG § 1 Abs 1, IPRG § 10, IPRG § 12

Maßgebliches „Gesellschaftsstatut“ ist das Recht am tatsächlichen Hauptverwaltungssitz der Gesellschaft. Zu den nach § 12 IPRG erfaßten Tatbeständen wird wegen des engen sachlichen Zusammenhangs nicht nur die Geschäftsfähigkeit ieS, sondern der gesamte Bereich der inneren und äußeren Organisation der Gesellschaft gezählt.

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