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Nur rechtsmißbräuchlicher Verzicht auf Ansprüche mit Einkommenscharakter wirkt auf Ausgleichszulage

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 191 Heft 3 v. 1.3.1994

GSVG § 149, GSVG § 151, ABGB § 1295 Abs 2, ABGB § 1444

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