vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gemeinsame Kindesobsorge nach Scheidung nur bei dauernder häuslicher Gemeinschaft der Eltern

RechtsprechungOrdentliche GerichteHelmut PichlerJBL 1994, 114 Heft 2 v. 1.2.1994

ABGB § 177 Abs 1, B-VG Art 7

Auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes bestehen gegen § 177 Abs 1 ABGB keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Die Obsorge über die Kinder darf beiden Elternteilen gemeinsam nur für den Fall des Bestehens der dauernden häuslichen Gemeinschaft zugeteilt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!