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Erschöpfung des Instanzenzuges gemäß GrundrechtsbeschwerdeG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 54 Heft 1 v. 1.1.1994

GRBG § 1 Abs 1

Eine Erschöpfung des Instanzenzuges iSd § 1 Abs 1 GRBG liegt erst dann vor, wenn die letzte Instanz, die über eine vom Beschwerdeführer behauptete Freiheitsverletzung zu entscheiden gehabt hätte, meritorisch entschieden

Seite 54


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