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Fehlerhaft bezeichneter Bescheidadressat – „Deuten“ zulässig und geboten

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1993, 406 Heft 6 v. 1.6.1993

IAKW-FinanzierungsG § 5 Abs 1 idF BGBl 1972/150, BAO § 93 Abs 2, BAO § 293

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