Selbst ohne Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das deutsche bzw. in das österreichische (Bilanz-)Recht legte der größte Teil der „Welle-1-Unternehmen“ auf freiwilliger Basis bereits für das Geschäftsjahr 2024 Berichte nach den neuen Vorgaben vor. Im Lichte fehlender Erfahrungswerte sowie weitreichender Interpretationsspielräume ist es nicht überraschend, dass diese Berichte von einer hohen diversity in practice charakterisiert waren. Es lässt sich aber zugleich erkennen, dass einige der gewählten Vorgehensweisen als besser geeignet erscheinen, um eine aussagekräftige und zugleich wirksame Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen.

