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Ausgleichszulage zu Pension für Unionsbürger

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, S 48infas 2011, 247 Heft 6 v. 1.12.2011

Zu einer Pension aus einem EU-Mitgliedstaat besteht - bei Erfüllung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen - Anspruch auf Ausgleichszulage. Der Bezug einer Ausgleichszulage soll erst für Erstanträge ab 1. 1. 2011 "aufenthaltsschädlich" (gemäß §§ 11 und 51 NAG) sein.

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