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Unfallversicherungsschutz bei Verkehrsunfall im alkoholisierten Zustand

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, S 46infas 2011, 246 Heft 6 v. 1.12.2011

Der Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist nur dann zu verneinen, wenn die Alkoholisierung die rechtlich erhebliche Ursache für den Eintritt des Versicherungsfalls war.

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