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Operation im Ausland

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, 216 Heft 5 v. 1.9.2011

Wenn das ursprüngliche Klagebegehren auf Genehmigung der Operation nicht aufrechterhalten wird, sondern stattdessen eine Kostenerstattung angestrebt wird, ist der Bescheid mittels Feststellungsklage zu bekämpfen, die im Fall des Obsiegens in einem Nachfolgeprozess wegen Kostenerstattung Bindungswirkung hätte.

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