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Berufsschutzproblematik bei Wanderversicherung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, S 35infas 2011, 213 Heft 5 v. 1.9.2011

Für Fragen des Berufsschutzes nach § 255 Abs 2 spielen ausschließlich unselbständige Tätigkeiten eine Rolle, für Fragen des Tätigkeitsschutzes nach § 255 Abs 4 ist es unerheblich, ob Tätigkeiten unselbständig oder selbständig ausgeübt wurden.

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