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Freier Dienstvertrag als Versicherungsvertreter

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, S 24infas 2011, 161 Heft 4 v. 1.7.2011

Ein Versicherungsvertreter, der zur Betreuung von Bestandskunden gegen Provision auf unbestimmte Zeit verpflichtet ist und den Kundenstock zur Verfügung gestellt erhält, ist ein freier Dienstnehmer.

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