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Keine Volle Kostenerstattung für Außervertragliche Leistungen

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, S 8infas 2011, 24 Heft 1 v. 1.1.2011

Den Krankenversicherungsträger trifft nicht die Pflicht, im Falle außervertraglicher Leistungen die dem Versicherten entstandenen Behandlungskosten zur Gänze zu tragen.

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