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Rückverrechnung von Sonderzahlungen für entgeltfreie Zeiten - KV Metallgewerbe

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 55infas 2010, 138 Heft 4 v. 1.7.2010

Für die Dauer des Krankengeldbezugs sind keine Sonderzahlungen zu leisten, weil es sonst zu einem sachlich problematischen Doppelbezug käme. Die in einem Kollektivvertrag (KV) enthaltene Bestimmung über die Ein- und Austrittsaliquotierung von Sonderzahlungen gestattet nicht den Schluss, dass nur in diesen Fällen eine anteilsmäßige Kürzung zu erfolgen habe. Der Einwand des gutgläubigen Verbrauchs kann der Rückverrechnung nicht entgegengehalten werden.

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