Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahren beim EUGH zur Frage einer mittelbaren Diskriminierung der Pensionsanpassung 2008.
Der VfGH hat im September 2009 entschieden, dass die Pensionsanpassung 2008 nicht verfassungswidrig ist (infas 2010 S 6). Das fortgesetzte Revisionsverfahren wurde nun neuerlich ausgesetzt und ein Vorabentscheidungsverfahren beim EUGH eingeleitet, mit der Frage, ob eine mittelbare Diskriminierung vorliegt.

