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Unterbrechung des Urlaubs durch Pflegefreistellung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 35infas 2010, 95 Heft 3 v. 1.5.2010

Nicht jede Beeinträchtigung des Erholungszwecks kann zu einer Unterbrechung des Erholungsurlaubes führen, sondern nur eine solche, die - wie die Pflege eines erkrankten Angehörigen - den Erholungszweck gleich einer eigenen Erkrankung einschränkt.

Punkt 13 der Urlaubsdienstanweisung der ÖBB ("Erkrankung während des Erholungsurlaubs") trifft folgende Regelung:

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