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Berufsschutz als Altenfachbetreuerin

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 3infas 2010, 43 Heft 1 v. 1.1.2010

Eine Pflegehelferin mit Zusatzausbildung als Altenfachbetreuerin mit einer Ausbildung von über 2200 Stunden Theorie und Praxis hat Berufsschutz.

Die Klägerin besuchte eine Fachschule für Altendienste und Pflegehilfe für Berufstätige; im Rahmen der Ausbildung zur Altenfachbetreuerin absolvierte sie die Ausbildung zur Pflegehelferin.

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