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Unterbrechung einer dienstlichen Besprechung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2009, S 50infas 2009, 194 Heft 6 v. 1.11.2009

Eine ganz kurze Entfernung von einer dienstlichen Besprechung zu privaten Zwecken unterbricht den Unfallversicherungsschutz nicht.

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