Der Tätigkeitsschutz nach § 255 Abs 4 ASVG für qualifizierte Versicherte soll günstiger wirken als der Berufsschutz nach § 255 Abs 1 und 2 ASVG.
Der Tätigkeitsschutz nach § 255 Abs 4 ASVG für qualifizierte Versicherte soll günstiger wirken als der Berufsschutz nach § 255 Abs 1 und 2 ASVG.
