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Kündigungsanfechtung - Konzern, Sechsmonatsfrist

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 48infas 2009, 142 Heft 5 v. 1.9.2009

Gemäß § 20 Abs 2 BundesbahnG sind die Gesellschaften, an denen die ÖBB-Holding AG unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, verpflichtet, mit der ÖBB-Dienstleistungs-GmbH zusammenzuarbeiten. Dieser können Arbeitnehmer zur Übernahme vorgeschlagen werden und von dieser muss vorrangig benötigtes Personal rekrutiert werden.

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