Die Tätigkeit als Apothekenzusteller ist eine zumutbare Änderung.
Ausschlaggebend für die Verweisung ist ua das arbeitskulturelle Umfeld, wofür der weite Bereich von Verkehr und Transport auf öffentlichen Straßen in Betracht kommt, der keine wesentliche Änderung erfährt. Einem Branchenwechsel kommt keine aus-

