Trotz der Tatsache, dass der Kläger nicht mehr Profirennen fahren kann und auch nicht als Schitrainer oder -lehrer tätig sein kann, liegt kein Härtefall vor.
Trotz der Tatsache, dass der Kläger nicht mehr Profirennen fahren kann und auch nicht als Schitrainer oder -lehrer tätig sein kann, liegt kein Härtefall vor.
