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Versehrtenrente für einen Profi-Schirennläufer

SozialrechtEntscheidungeninfas 2009, S 28infas 2009, 130 Heft 4 v. 1.7.2009

Trotz der Tatsache, dass der Kläger nicht mehr Profirennen fahren kann und auch nicht als Schitrainer oder -lehrer tätig sein kann, liegt kein Härtefall vor.

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