§ 122 Abs 3 ASVG begründet keinen Anspruch auf Wochengeld bei einvernehmlicher Karenzierung.
Die Versicherte hat nach dem Ende des Kinderbetreuungsgeldbezuges wegen einer mit ihrem Arbeitgeber auf ihre Initiative einvernehmlich vereinbarten "freiwilligen" Karenzierung die vorherige Beschäftigung nicht angetreten.

