Der Grundsatz der Zeugniswahrheit findet im Erschwerungsverbot eine Grenze. Im Einzelfall können daher Wahrheitspflicht und Erschwerungsverbot dazu führen, dass nur ein "einfaches" Dienstzeugnis in Betracht kommt.
OGH vom 17. 12. 2008, 9 ObA 164/08w
Der Grundsatz der Zeugniswahrheit findet im Erschwerungsverbot eine Grenze. Im Einzelfall können daher Wahrheitspflicht und Erschwerungsverbot dazu führen, dass nur ein "einfaches" Dienstzeugnis in Betracht kommt.
OGH vom 17. 12. 2008, 9 ObA 164/08w
