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Dienstzeugnis - Bewertung der Formulierung "zur vollen Zufriedenheit"

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 26infas 2009, 80 Heft 3 v. 1.5.2009

Der Grundsatz der Zeugniswahrheit findet im Erschwerungsverbot eine Grenze. Im Einzelfall können daher Wahrheitspflicht und Erschwerungsverbot dazu führen, dass nur ein "einfaches" Dienstzeugnis in Betracht kommt.

OGH vom 17. 12. 2008, 9 ObA 164/08w

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