Der OGH stellt einen Antrag auf Gesetzesprüfung an den VfGH wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Pensionsanpassung 2008.
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Die Pensionsanpassung für das Jahr 2008 erfolgte in unterschiedlicher Höhe je nach Höhe der Pension. Pensionen bis zu € 746,99 wurden mit 1,7% erhöht, hingegen wurden Pensionen, die mehr als € 746,99 ausmachten, abweichend davon erhöht. Die Pensionsanpassung sieht eine nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelte Erhöhung vor. Nach Ansicht des OGH liegt eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes vor: Es erscheint verfassungswidrig, dass diejenigen, die eine besonders geringe Pension haben, eine vergleichsweise geringere Erhöhung erhalten. Diese Verfassungswidrigkeit wird durch die Anhebung der Ausgleichszulagen-Richtsätze zwar in manchen Fällen gemildert, jedoch nicht grundsätzlich behoben. Es beziehen nicht alle PensionsbezieherInnen mit kleinen Pensionen (zB wegen eines höheren PartnerInneneinkommens) eine Ausgleichszulage und es handelt sich bei der Ausgleichszulage um eine Leistung mit Fürsorge(Sozialhilfe)charakter, bei der zweifelhaft ist, ob diese überhaupt geeignet ist, eine Verfassungswidrigkeit einer Pensionsanpassung zu sanieren.

