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Insolvenz-Ausfallgeld - Passivprozess - Ausbildungskosten

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 9infas 2009, 22 Heft 1 v. 1.1.2009

Nach § 1 Abs 2 Z 4 lit d IESG sind nur Kosten eines Aktivprozesses gesichert. Kosten eines Prozesses, in dem der Arbeitgeber auf Rückersatz von Ausbildungskosten klagte, fallen nicht darunter.

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