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Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung - Wohnort - Taggelder

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 85infas 2008, 201 Heft 6 v. 1.12.2008

Der "Wohnort" des Arbeitnehmers ist dort, wo er den Mittelpunkt seiner Lebensführung bzw seinen persönlichen Aufenthalt hat. Auch der im Anhang III zum KVAÜ vorgenommenen Klarstellung für Arbeitnehmer mit ordentlichem Wohnsitz im Ausland liegt dieses Verständnis zugrunde.

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