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Jubiläumsgeld bei Altersteilzeit - Gleichbehandlungsgrundsatz

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 43infas 2008, 97 Heft 3 v. 1.5.2008

Nach dem betrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist der Arbeitgeber verpflichtet, einzelne Arbeitnehmer nicht willkürlich, also ohne sachliche Rechtfertigung, schlechter zu behandeln als die übrigen. Eine - wenngleich willkürliche - Bevorzugung einzelner Arbeitnehmer oder kleinerer Gruppen von Arbeitnehmern ist aber dem Arbeitgeber nicht verwehrt.

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