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Insolvenz-Ausfallgeld - Übertritt in Abfertigung neu

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 22infas 2008, 55 Heft 2 v. 1.3.2008

Die Übertragungsvariante gemäß § 47 Abs 3 BMVG bedeutet das völlige Verlassen des Systems "Abfertigung alt" und den gänzlichen Umstieg in das System "Abfertigung neu", sodass ein Verlust der Ansprüche unabhängig von der Beendigungsart nicht mehr in Frage kommt.

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