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Zweijährige Ausbildung zur Alten- und Pflegehelferin begründet Berufsschutz

SozialrechtEntscheidungeninfas 2008, S 4infas 2008, 39 Heft 1 v. 1.1.2008

1.200 Stunden theoretische und 1.200 Stunden praktische Ausbildung führen in diesem Fall zum Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten, die qualitativ und quantitativ den Anforderungen eines Lehrberufes entsprechen.

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