Ein Ersatzruhetag soll gemäß DO.C nur dann anfallen, wenn die - anstelle der Wochenendruhe gewährte - Wochenruhe mit einem gesetzlichen Feiertag zusammenfällt.
Ein Ersatzruhetag soll gemäß DO.C nur dann anfallen, wenn die - anstelle der Wochenendruhe gewährte - Wochenruhe mit einem gesetzlichen Feiertag zusammenfällt.