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Berechnung der Hinterbliebenenpension

SozialrechtEntscheidungeninfas 2007, S 48infas 2007, 191 Heft 6 v. 1.11.2007

Ein "Jahr" bezeichnet einen Zeitraum von zwölf Monaten, ein "Kalenderjahr" bezieht sich auf ein Jahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember.

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