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"Verlängerung" eines nach UG 2002 übergeleiteten Arbeitsverhältnisses

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 74infas 2007, 184 Heft 6 v. 1.11.2007

Im Fall der Vereinbarung einer "Verlängerung" eines gemäß UG 2002 übergeleiteten Arbeitsverhältnisses ist auf das mit dieser "Verlängerungsvereinbarung" begründete Arbeitsverhältnis das neue Dauerrecht - und damit auch § 109 Abs 2 UG 2002 - anzuwenden.

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