Prüfung sämtlicher Kriterien der persönlichen Abhängigkeit.
Der Beschwerdeführer war Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule. Es wurde ein Rahmenvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen jeweils Lehraufträge für ein Semester angeboten wurden. Die Entlohnung der angenommenen Lehraufträge erfolgte in Form eines Gesamthonorars.