Im Rahmen einer Diplomarbeit am Institut für Psychologie der L-Universität (der beklagten und gefährdenden Partei) übersandten die beiden damit befassten Studenten an etwa 850 vom Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal der L-Universität vertretene Arbeitnehmer einen 19 Seiten umfassenden "Fragebogen für das nichtwissenschaftliche Personal" mit der Aufforderung, den ausgefüllten Fragebogen etwa zwei Wochen später mittels Hauspost im beigelegten, bereits an die beiden Diplomanden adressierten Kuvert zurückzusenden.