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Austritt - Verletzung arbeitszeitrechtlicher Regelungen

ArbeitsrechtEntscheidunginfas 2004, A 5infas 2004, 12 Heft 1 v. 1.1.2004

Der seit 31. 7. 2001 bei der beklagten Spedition als Kraftfahrer beschäftigte Arbeitnehmer beendete sein Arbeitsverhältnis am 7. 3. 2002 durch vorzeitigen Austritt. Auf sein Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Arbeiter des Güterbeförderungsgewerbes anzuwenden.

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