vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorwegzustimmungen und Vorwegverbote in Wohnungseigentumsverträgen betreffend Änderungen iSd § 16 WEG 2002

ThemaMag. Walter RosifkaImmoZak 2024/29ImmoZak 2024, 54 Heft 3 v. 28.8.2024

In der Praxis sind in vielen Vereinbarungen zur WE-Begründung auch Abmachungen darüber enthalten, ob und inwieweit Wohnungseigentümer zukünftig zu (baulichen und/oder widmungstechnischen) Änderungen ihrer WE-Objekte berechtigt sein sollen. Solche Vorwegzustimmungen11Vereinzelt aber auch Vorwegverbote. werden idR von WE-Organisatoren22Durchaus nicht uneigennützig. im Kauf- und/oder WE-Vertrag vorformuliert, wobei sie erfahrungsgemäß sehr allgemein und in ihrer inhaltlichen Tragweite oft intransparent verfasst sind. Die nachfolgenden Ausführungen sollen den Blick darauf richten, dass sich bei solchen Regelungen nicht nur Fragen der Auslegung des Umfangs einer Zustimmungserklärung zu beabsichtigten Maßnahmen stellen, sondern vielmehr Fragen zur prinzipiellen (Un-)Wirksamkeit solcher Vereinbarungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte