Der vorliegende Beitrag befasst sich vor dem Hintergrund aktueller Rsp mit der Erkenntnis, dass die zivilrechtliche Wirksamkeit einer mietvertraglichen Wertsicherungsvereinbarung nicht Gegenstand eines AußStrV zur Überprüfung einer wertsicherungsbedingten Anhebung des Mietzinses ist.
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